Die integrierte Datenbasis des GIS bietet zahlreiche Möglichkeiten, um schnell und einfach verschiedene Auswertungen zu erstellen – von der stichtagsbezogenen Gesellschafterliste über den Stammbaum bis zur Transaktionshistorie.
Intuitive Benutzeroberfläche
Die intuitive Benutzeroberfläche minimiert den Aufwand von Schulungen für Ihre Mitarbeiter. Sie können in kürzester Zeit effizient arbeiten.
Informationen zum Download
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Die Verwaltung zahlreicher Gesellschafter und ihrer Beteiligungen ist eine komplexe und dabei sehr sensible Aufgabe. Bei Familiengesellschaften kommt hinzu, dass bei der Ausführung von Transaktionen und Abstimmungen stets die Verwandtschaftsverhältnisse berücksichtigt werden müssen.
Neben vielfältigen Kontaktdaten müssen Angaben für steuerliche Zwecke sicher hinterlegt werden, bei Familiengesellschaften zudem auch die Verwandtschaftsverhältnisse – Herausforderungen, denen heute keine marktübliche Kontaktverwaltung gewachsen ist.
Aufgabe
Unterschiedliche Transaktionen von Beteiligungen sind personengebunden zu erfassen und nachvollziehbar darzustellen: nicht nur Übertragungen von Anteilen, sondern auch die Einräumung von Unterbeteiligungen, Treuhänderschaften und Nießbrauch.
Hier setzt das Gesellschafter Informations System (GIS) der code4business Software GmbH an. In einem einzigen System werden alle relevanten Informationen über Anteilseigner und ihre Beteiligungen gebündelt und dadurch effizient und sicher verwaltet. Der Aufwand zur Pflege der Daten sinkt deutlich gegenüber Lösungen, die mehrere heterogene Anwendungen kombinieren.
Dabei integriert die Software zwei Bereiche:
1. Verwaltung von Anteilseignern und deren Genealogie
- greift innerhalb eines Systems auf die Stammdaten zu
- ermöglicht umfangreiches und individuelles Reporting
- stellt Daten für die weitere Verarbeitung bereit
2. Verwaltung von Beteiligungen
- dokumentiert Beteiligungen und deren Veränderungen
- stellt historische Zustände dar
- bildet Nießbräuche, Unterbeteiligungen und Treuhänder-
schaften ab - stellt steuer- und gesellschaftsrechtliche Anteile sowohl
vermögens- als auch entnahmewirksam korrekt dar




